Freistellung für Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendsport

Projekttitel:Freistellung für Ehrenamtliche im Kinder- und Jugendsport
Kurzbeschreibung / Ziele:

Um das ehrenamtliche und freiwillige Engagement in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen zu unterstützen, gibt es in Hessen für Beschäftigte (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inklusive Auszubildende ab 16 Jahren, nicht für Selbstständige) eine gesetzliche Regelung gemäß dem Hessischen Kinder- und Jugendhilfe-Gesetzbuch (HKJGB). Sie beinhaltet den Rechtsanspruch auf bis zu 12 Tage bezahlte Freistellung im Kalenderjahr.

Eine bezahlte Freistellung kann in Anspruch genommen werden für die Tätigkeiten als Leiter*in, als pädagogische/r Betreuer*in oder als Helfer*in bei Veranstaltungen, bei denen Kinder und Jugendliche betreut werden (z. B. für die Mitarbeit bei Zeltlagern). Auch für Veranstaltungen, die zur Qualifikation für dieses Engagement dienen wie die Teilnahme an Tagungen oder Lehrgängen (u.a. im Rahmen des Jugendsports), besteht ein Anspruch auf Freistellung.

Zielgruppe:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 
Setting:Betrieb, Verein, Freizeiteinrichtungen
Hessenweit/ Regional:Hessenweit
Förderer:Hessischen Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden (HAVS)
Organisation (Träger):Hessischer Jugendring (hjr)
Kooperationspartner:z.B. Sportjugend HessenÖffnet sich in einem neuen Fenster, Bund der Deutschen Katholischen JugendÖffnet sich in einem neuen Fenster (BDKJ), weitere Träger...
Querschnittsthemen:Ehrenamt
Weblink:www.hessischer-jugendring.deÖffnet sich in einem neuen Fenster