Neue Förderrichtlinie der hessischen Landesregierung zur Modernisierung von Schwimmbädern

Mit dem neuen SWIMplus-Programm fördert das Hessische Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) Investitionsvorhaben und Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Schwimmbädern. Anträge für das Haushaltsjahr 2025 können bis zum 1. November 2024 eingereicht werden.

Die hessische Landesregierung hat zwischen 2008 und 2012 im Rahmen des Hallenbad-Investitionsprogramms „HAI“ über 100 Hallenbäder mit 50 Millionen Euro saniert und modernisiert, um der steigenden Zahl von Kindern und Jugendlichen, die nicht schwimmen können, entgegenzuwirken.

Von 2019 bis 2023 wurden im Schwimmbad-Investitions- und Modernisierungsprogramm (SWIM) rund 190 Projekte mit mehr als 50 Millionen Euro gefördert, um Betriebskosten und Energieverbrauch zu senken und moderne Schwimmbäder in Hessen zu schaffen.

SWIMplus 

Mit dem neuen Programm SWIMplus, das am 24. September 2024 in Kraft tritt, können bis zum 1. November 2024 neue Projekte für das Haushaltsjahr 2025 angemeldet werden. Die Regelförderung beträgt 30 Prozent, kann aber bei kleineren Vorhaben auf 60 Prozent erhöht werden. Zudem unterstützt SWIMplus Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität von Schwimmbädern für Familien, Kinder und Senioren, wie beispielsweise den Bau von Sole-Becken und Rutschen.

Im Programmjahr 2024 werden zunächst noch nicht abgeschlossene Antragsverfahren aus dem SWIM-Programm zum Abschluss gebracht. Eine Neuanmeldung und Antragstellung ist hierfür nicht notwendig, Anträge für 2024 können nicht mehr entgegengenommen werden.

Hinweise zum Anmelde- und Antragsverfahren

Weitere Hinweise zu SWIMplus und zum Anmelde- und Antragsverfahren finden Sie auf der Website des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege (HMFG) im Downloadbereich.

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