Sportförderrichtlinie

Titel:Sportförderrichtlinie 
Förderer:Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS)
Förderbestandteil:

Das HMdIS fördert im Rahmen des verfassungsgemäßen Auftrages nach Art. 26g der hessischen Verfassung Maßnahmen und Projekte im Sport. Durch diese Förderung werden insbesondere gemeinnützigen Vereinen und Sportfachverbänden finanzielle Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt. Zu den Aufgaben zählen:

  • die Förderung von Breiten- und Leistungssport 
  • die Erhaltung und Stärkung der Leistungsfähigkeit des Sports und seinen gemeinnützigen und ehrenamtlichen Strukturen
  • die Förderung der Sportentwicklung.

Ziel ist es den Bürgerinnen und Bürgern ein möglichst flächendeckendes und vielfältiges Sport- und Bewegungsangebot zur Verfügung zu stellen. Ab 01.03.2023 können Sportvereine außerdem eine Energiehilfe in Höhe von 80 Prozent Ihrer Energiemehrkosten, normalerweise maximal 5.000€ - zunächst für den Förderzeitraum vom 01.03.2022 bis 28.02.2023 erhalten.

Zielgruppe:Lebensphasenübergreifend
Setting:v.a. (gemeinnützige) Vereine und Sportfachverbände
Bundes-/Landesebene:Landesebene
Querschnittsthema:Inklusion, Integration, Chancengleichheit
Link zur Webseite:www.innen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Schlagworte zum Thema