Kommunale Klimarichtlinie

Titel:Kommunale Klimarichtlinie
Förderer:Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU)
Förderbestandteil:

Gefördert werden investive Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen. Dabei können Kommunen mit einem maximalen Förderbetrag von 250.000 Euro, kommunale Unternehmen mit einer maximalen Fördersumme von 200.000 Euro, sowie Studien, Analysen und kommunale Informationsinitiativen mit einem maximalen Förderbetrag von 100.000 Euro finanziell unterstützt werden.
Förderfähig sind z. B.: 

  • Investive kommunale Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen
  • Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz von Wasser- und Abwasserbehandlungsanlagen
  • Investitionen zur Anpassung an den Klimawandel (z. B. Entsiegelungen und Beschattungen von öffentlichen Plätzen, Dachbegrünungen, u. v. m.)
  • Studien und Analysen wie bspw. Starkregenanalysen oder Stadtklimaanalysen
Zielgruppe:Lebensphasenübergreifend
Setting:Kommunen
Bundes-/Landesebene:Landesebene
Querschnittsthema:Klimaschutz, Nahmobilität
Link zur Webseite:www.landwirtschaft.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster