Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität

Titel:

Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität 

Förderer: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW)
Förderbestandteil:

Gefördert werden Investive Maßnahmen, Planungen und Konzepte sowie Öffentlichkeitsarbeit für die Mobilität zu Fuß, mit dem Fahrrad (auch mit Elektrounterstützung) und weiteren nicht motorisierten Verkehrsmitteln bzw. Fortbewegungsmöglichkeiten, auch in der Verknüpfung mit dem Bus- und Bahnverkehr. 

Förderfähig sind Projekte...

  • zur infrastrukturellen Gestaltung der Verkehrswege,
  • zur Stärkung der Nahmobilität,
  • innovative Modellprojekte,
  • die Erstellung von Konzepten und die Planung von Verkehrswegen,
  • Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, sofern diese die Attraktivität des Fuß- und Radverkehrs stärken.

Träger und Kooperationspartner ist die AGNH - Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen.

Zielgruppe:

Lebensphasenübergreifend
Setting:

Kommune 

Bundes-/Landesebene: Landesebene
Querschnittsthema: Nahmobilität, Klimaschutz 
Link zur Webseite:

www.nahmobil-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

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